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Die Häufigsten Abmahngründe 2011

Posted on December 07, 2011 by Christoph Schnellbächer

Laut einer aktuellen Umfrage von Trusted Shops belegen nach 2007 und 2009 auch im Jahr 2011 fehlerhafte Miderrufsbelehrungen noch immer Platz 1 der Abmahnungsgründe gegen Online-Händler. Weitere Gründe sind u.a. Urheber- bzw. Markenrechtsverletzungen, stark zugenommen haben auch Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben.

Die 10 häufigsten Abmahngründe sind:

  1. Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
  2. Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
  3. Erfüllungs- und Gerichtsstandklauseln im Handel mit Verbrauchern (7,1 Prozent)
  4. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (6,3 Prozent)
  5. Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben (5,6 Prozent)
  6. fehlende Grundpreisangabe (5,3 Prozent)
  7. Widerrufsrecht: Verwendung der alten Belehrung nach dem 11.06.2011 (5,6 Prozent)
  8. Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung (5,4% Prozent)
  9. Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt (4,6% Prozent)
  10. Widerrufsrecht: angeblich unzulässige Wertersatzklausel (4,4 Prozent)

Quelle: www.trustedshops.de

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